Was kostet ein Anwalt

Viele Menschen fragen sich, welche Kosten bei der Beauftragung eines Anwalts entstehen, insbesondere wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Die Antwort variiert je nach Fall, aber es gibt klare Regeln, Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

In Deutschland werden die Anwaltskosten durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses System definiert feste und gestaffelte Gebühren basierend auf der Art des Verfahrens und dem Streitwert.

  • Gebühren nach Streitwert:
In vielen Fällen werden die Gebühren anhand des finanziellen Wertes des Streitfalls berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühr.
  • Rahmengebühren:
In Fällen wie Straf- oder Bußgeldsachen werden Gebühren anhand von Rahmenbeträgen berechnet. Faktoren wie die Komplexität des Falls, der Zeitaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten spielen hierbei eine Rolle.

Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung

Es ist möglich, eine Honorarvereinbarung direkt mit dem Anwalt abzuschließen, um mehr Transparenz zu schaffen. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und ermöglicht es, von den standardmäßigen gesetzlichen Gebühren abzuweichen.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese einen Großteil der Prozesskosten abdecken. Es ist jedoch wichtig zu wissen:

  • Die Deckung beschränkt sich meist auf gerichtliche Verfahren.
  • Kosten für außergerichtliche Vertretungen, wie Verhandlungen, trägt in der Regel der Mandant selbst.

Beratungshilfe

Für einkommensschwache Personen gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Diese staatliche Unterstützung deckt die Kosten für außergerichtliche Beratungen oder Vertretungen in zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ab.

  • Wie funktioniert es:
Beantragen Sie einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Legen Sie Nachweise über Ihre finanzielle Situation sowie eine kurze Beschreibung Ihres Rechtsproblems vor.
Nach Genehmigung zahlen Sie lediglich eine Schutzgebühr von 15 Euro.

Prozesskostenhilfe

Bei gerichtlichen Verfahren können einkommensschwache Personen Prozesskostenhilfe beantragen. Diese deckt die Kosten für den Anwalt und das Verfahren, sofern:

  • Sie die Kosten nicht tragen können.
  • Ihr Fall Erfolgsaussichten hat.


Die Bewilligung kann vollständig oder in Ratenzahlung erfolgen, abhängig von Ihrer finanziellen Lage. Der Gerichtshof kann Ihre Situation bis zu vier Jahre nach Verfahrensende überprüfen.

Die Beauftragung eines Anwalts mag kostspielig erscheinen, aber die Gesetzgebung bietet verschiedene Mechanismen, um den Zugang zur Justiz für alle zu gewährleisten. Ob durch reguläre Gebühren, Versicherungen oder staatliche Unterstützung – es gibt erschwingliche Lösungen für jede Situation.

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