Strafrecht
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Claudia Schulz-Römling
Rechtsanwältin für Vertragsrecht
Rechtsgebiete
Das Strafverfahren
In Deutschland ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“ und als solche die ermittelnde Behörde in Strafrechtssachen. In der Praxis ist es jedoch eher die Polizei, die durch eine Anzeige die Ermittlungsarbeit aufnimmt und nach Abschluss dieser die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vorlegt. Diese prüft dann ob nach Aktenlage genügend Anhaltspunkte vorliegen um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Ist dies der Fall, erhebt die Staatsanwaltschaft Klage beim Amts- oder Landgericht, je nach Schwere der Tat. Im nächsten Schritt prüft das zuständige Gericht nochmals selbstständig, ob die Anklage gerechtfertigt ist.
Die Aufgabe eines guten Strafverteidigers ist dabei nicht über Schuld oder Unschuld seines Mandanten zu urteilen, sondern im Interesse des Mandanten alle notwendigen Schritte zu ergreifen um zur Entlastung beizutragen oder zumindest ein möglichst geringes Strafmaß zu erreichen. Dies kann Claudia Schulz-Römling jedoch nur, wenn Sie über alle notwendigen Aspekte Ihres Falls informiert ist. Dazu muss der Mandant seiner Verteidigerin uneingeschränktes Vertrauen entgegen bringen.
Es kann jeden treffen
- das Steuerstrafrecht
- das Unternehmensstrafrecht
- das Arbeitsstrafrecht
- das Jugendstrafrecht
- das Betäubungsmittelstrafrecht
- das Straßenstrafrecht
Im Strafrecht gilt: Schweigen ist Gold
Als Beschuldigter stehen Sie den Ermittlungsbehörden oft alleine und ratlos entgegen. Zögern Sie nicht auf Ihr Recht auf einen Strafverteidiger bereits im Ermittlungsverfahren hinzuweisen. Rufen Sie Rechtsanwältin Claudia Schulz-Römling an und lassen sich bis zu Ihrem Eintreffen auf keine Aussage ein. Vertrauen Sie auf die langjährige Berufserfahrung der Kanzlei Schulz & Ehrke in Strafrechtssachen. Lassen Sie sich von den Besten vertreten und nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
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