Familienrecht


Im Bereich des Familienrechts wird es oft emotional, denn die meisten Menschen schließen die Ehe in dem festen Glauben für immer bei dieser einen Person bleiben zu wollen. Stehen Sie nun vor den Trümmern ihrer Wünsche und Hoffnungen, und sind vielleicht auch gemeinsame Kinder involviert, brauchen Sie einen besonderen Rechtsanwalt. Denn, so individuell jede Ehe und jede Familie ist, so unterschiedlich ist auch eine Trennung und die damit verbundenen familienrechtlichen Fragen und Konsequenzen. Um Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können, hat sich Rechtsanwältin Claudia Schulz-Römling, neben der normalen Juristenausbildung, auch zur Fachanwältin für Familienrecht ausbilden lassen. Aufgrund dieser Ausbildung, den damit verbundenen jährlichen Weiterbildungen und ihrer langjährigen Berufspraxis im Familienrecht sind Sie als Mandant bei der Anwaltskanzlei Schulz & Ehrke in den allerbesten Händen. Selbst wenn die Trennung einvernehmlich ist, zögern Sie nicht einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Denn zum einen kann aus einer einvernehmlichen Trennung schnell eine nicht einvernehmliche Scheidung werden, zum anderen ist die Rechtslage für den Laien oft undurchschaubar.

Die Trennung aus familienrechtlicher Sicht

Um später vor Gericht keine Beweisprobleme zu bekommen, rät der Rechtsanwalt dazu, die Trennung immer schriftlich zu erklären, denn ab diesem Zeitpunkt zählt das Trennungsjahr. Es ist in den allermeisten Fällen zwingend einzuhalten. Die sogenannte „Härtefallscheidung“, ohne Einhaltung des Trennungsjahres, kommt nur in sehr seltenen Fällen in Frage, wie etwa bei Misshandlungen.

Vom anwaltlichen Standpunkt aus ist es weiterhin wichtig, dass die getrennten Partner auch eine räumliche Trennung vollziehen. Familienrechtlich muss das nicht immer den Auszug des einen Partners aus der ehelichen Wohnung bedeuten. Wichtig ist mindestens die Trennung von „Tisch und Bett“. Das kann unter Umständen auch in einer gemeinsamen Wohnung sein.

Ob Sie während des Trennungsjahrs Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, hängt von vielen Faktoren ab. Rechtsanwältin Claudia Schulz-Römling berät Sie auch dahingehend und leitet die notwendigen Schritte ein.

Die Scheidung – Rechtsanwältin Claudia Schulz-Römling vertritt Sie

Rechtsanwältin Claudia Schulz-Römling wird Ihren Antrag auf Scheidung vor Ende des Trennungsjahres einreichen. Nachfolgend stellt dann das Familiengericht den Scheidungsantrag zu und holt üblicherweise die Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein. Beim Versorgungsausgleich sind die Rentenpunkte grundsätzlich hälftig zu teilen.

In manchen Situationen empfiehlt es sich aber, den Versorgungsanspruch auszuschließen oder mit anderen Ansprüchen, wie zum Beispiel Zugewinn oder Vermögensauseinandersetzung, zu verrechnen. 

Gelten Sie im Familienrecht als Zugewinngemeinschaft, behält jeder Partner sein eingebrachtes Vermögen aber auch seine Schulden. Lediglich eine Wertsteigerung (Zinsen, Wertsteigerung bei Immobilien etc.) werden als Gewinn geteilt. Ihre Rechtsanwältin wird dafür sorgen, dass dieser hälftig geteilt wird.

Ein besonderes Augenmerk wird im Familienrecht und damit bei der Scheidungsvereinbarung auf das Wohl gemeinsamer Kinder gelegt. Dieses geht immer vor das Wohl der (getrennten) Eltern. In der Praxis wird daher die gemeinsame Ehewohnung meist dem Elternteil zugesprochen, der auch die weitere Betreuung des Kindes übernimmt. Was nicht gleichbedeutend ist mit dem Sorgerecht. Denn dieses teilen sich die Ehepartner meistens auch nach der Trennung. Wobei im Familienrecht oft der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt. Als Fachanwältin für Familienrecht ist Claudia Schulz-Römling besonderes in Sorgerechtsfragen geschult.

Unterhaltsfragen im Familienrecht

Grundsätzlich gibt es bei Unterhaltsfragen sowohl eine klare Rechtsprechung als auch eine eindeutige Gesetzeslage. Dennoch entscheidet hier immer der Einzelfall. Die Höhe von Kindesunterhalt ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Verdient einer der Partner mehr, trifft Rechtsanwältin Claudia Schulz-Römling eine individuelle Vereinbarung. In einigen Fällen wird auch ein Ehegattenunterhalt (nachehelich) gewährt. Hier sind die Grenzen heute jedoch enger als noch vor ein paar Jahren.

Sie möchten sich scheiden lassen? Oder Sie haben andere familienrechtliche Fragen oder familienrechtliche Probleme? Die Kanzlei Schulz & Ehrke ist ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Familienrecht in Neuruppin. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

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