Bußgeldsachen

Ist Ihr Punktekonto in Flensburg voller als das Sparschwein? Trotzdem hat es Sie beim letzten Blitzer- Marathon erwischt und das nun fällige Bußgeld, sowie die neuen Punkte führen zu einem Fahrverbot? Dann nehmen Sie Kontakt mit der Anwaltskanzlei Schulz & Ehrke auf. Denn nicht jeder Bußgeldbescheid ist auch rechtswirksam. Rechtsanwältin Claudia Schulz-Römling berät Sie kompetent in Neuruppin und Umgebung.

Ein Bußgeld wird von der Ordnungsbehörde aus verschiedenen Gründen verhängt. Es hat zum einen erzieherischen Grundgedanken und bessert die öffentlichen Kassen auf. Der Tatbestand reicht vom falsch Parken bis hin zu überhöhter Geschwindigkeit oder das nicht beachten von Verkehrszeichen. Abhängig von dem Ihnen vorgeworfenen Tatbestand fällt auch das Bußgeld aus. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bis zu drei Monate Fahrverbot.

Wenn Sie den Tatvorwurf jedoch abstreiten oder Ihnen die Sanktion zu hoch erscheint: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Kanzlei Schulz & Ehrke auf. Hier ist Eile geboten, denn die Einspruchsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Auch sollten Sie sich nicht auf eine Befragung durch Polizei oder Ordnungsbehörde einlassen. Ein falsch formulierter Einspruch kann Ihnen großen rechtlichen Schaden zufügen. Claudia Schulz-Römling wird sich Ihres Falls annehmen und zunächst einmal die Akte einsehen. Auf deren Grundlagen werden Sie beraten.

Auch kann durch das Eingreifen von einem Rechtsanwalt ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Im besten Fall wird das Verfahren sogar ohne Konsequenzen eingestellt.

Gründe für einen fehlerhaften Bußgeldbescheid:

Halten Sie den erlassenen Bußgeldbescheid für fehlerhaft? Selbst wenn es nur ein Gefühl ist. Lassen Sie einen Rechtsanwalt die Sachlage beurteilen. In Neuruppin und Umgebung ist Claudia Schulz-Römling ihre Fachfrau in Bußgeldsachen. Rufen Sie uns an oder nutzen das Kontaktformular.

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