Arzthaftungsrecht
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Jörg Ehrke
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete
Anwälte verbuchen immer mehr Fälle des Arzthaftungsrechts
Die anwaltlichen Möglichkeiten sind vielfältig
Vorweg gesagt: Mit Ihrem Arzt kommt ein sogenannter Behandlungsvertrag zu Stande. Er schuldet Ihnen damit die Behandlung als Leistung, nicht aber den Erfolg dieser. Daneben kommt aber eine Verletzung der Aufklärungspflichten oder der Dokumentationspflicht des Arztes in Betracht. Die Beweislast liegt fast immer beim Patienten. Ohne eine medizinische Ausbildung ist es für Sie aber fast unmöglich, den Beweis zu führen. Deshalb wird Rechtsanwalt Jörg Ehrke zunächst einmal eine Einigung mit dem Arzt bzw. mit dessen Haftpflichtversicherung anstreben. Bleibt dies ohne Erfolg, wird u.a. der MDK hinzugezogen. Dieser hat die Verpflichtung selbst zu ermittel und wird im Zuge des Verfahrens einen Gutachter bestellen. Ihr Rechtsanwalt begleitet und berät Sie im Verfahren.
Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen zusammen mit der Kanzlei Schulz & Ehrke eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Ein rechtskräftiges Urteil durch das Gericht ist dann für alle rechtsbindend.
Neue Regelungen des Patientenrechtegesetzes zugunsten des Patienten
Auch nach Einführung der §§ 630 a bis 630h BGB sowie Änderungen im Sozialgesetzbuch ist das Arzthaftungsrecht stark von der Rechtssprechung geprägt. Deshalb erforden diese Fälle wie kaum ein anderes Rechtsgebiet die Sachkenntnis eines Anwaltes. Der Rechtsanwalt muss sich ständig über die aktuelle Rechtsentwicklung informieren und mit medizinischen Sachverständigen zusammenarbeiten.
Zögern Sie nicht, die Kanzlei Schulz & Ehrke mit Fällen des Arzthaftungsrechts zu betrauen. Nutzen sie die Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite. Ihre Rechtsanwälte aus Neuruppin können den Fehler des Artzes nicht mehr Rückgängig machen, verhelfen Ihnen aber zumindest zu der finanziellen Freiheit um weitere Behandlungen durchführen zu lassen.
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