Jörg Ehrke

Werdegang

Ihr Rechtsanwalt in Neuruppin

Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke wurde 1970 in Neuruppin geboren. Nach dem Abitur im Jahr 1988, leistete er seinen Wehrdienst ab.

Bevor er 1992 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt Universität in Greifswald aufnahm, arbeitete Jörg-Henrik Ehrke zwei Jahre als Krankenpflegehelfer in den Ruppiner Kliniken. Die Erfahrungen aus dieser Zeit, sollten ihm in seinem Berufsalltag als Rechtsanwalt von großer Hilfe sein.

Seine Referendariatszeit verbrachte Jörg-Henrik Ehrke am Landgericht in Neuruppin. Nach seinem 2. Juristischen Staatsexamen im Jahre 2000, war er in der Sozietät Güntzel, Bettzüge & Kollegen in Neuruppin tätig.

Bereits während des Studiums zeigte sich das besondere Interesse von Jörg-Henrik Ehrke für die Lösung von arbeitsrechtlichen Sachverhalten. So wählte er bewusst den Fachbereich des Arbeitsrechtes sowohl im 1., als auch im 2. Juristischen Staatsexamen. Im Jahr 2005 schloss Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke dann erfolgreich die Weiterbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ab. Neben einer Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Neuruppin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg tritt Herr Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke in unzähligen Sozialgerichtsverfahren am Sozialgericht Neuruppin und am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg auf.

Außerdem ist Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke seit 2013 für die DGB Rechtsschutz GmbH in Neuruppin tätig.

Seit 2014 ist Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke Vorsitzender der Einigungsstelle für das Amt Neustadt (Dosse), Vorsitzender der Einigungsstelle für die Stadt Neustadt (Dosse) und Vorsitzender der Einigungsstelle für die Gemeinde Breddin.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Bereich des Arzthaftungsrechtes. Aufgrund seiner erworbenen medizinischen Vorkenntnisse hat sich Herr Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke darauf spezialisiert, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die Patienten auf Grund ärztlicher Fehlbehandlung erlitten haben, durchzusetzen. Seit nunmehr 14 Jahren vertritt Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke ständig Opfer von ärztlichen Fehlbehandlungen. Der versierte Rechtsanwalt prüft in jedem Einzelfall die erfolgversprechendste Vorgehensweise. Hierbei lotet er alle Möglichkeiten aus, medizinische Gutachten beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), den Schlichtungsstellen für Arzthaftungsfragen oder bei Privatgutachtern einzuholen. Allen Verfahren geht eine ausführliche Beratung und Aufklärung über Kosten und Risiken voraus.
Rechtsanwalt Jörg-Henrik Ehrke ist verheiratet und Vater von 3 Kindern.

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